Steuertipp Wie lange ist ein Fahrtenbuch steuerlich aufzubewahren?

Wer online nach der Aufbewahrungsfrist für Fahrtenbücher sucht, findet widersprüchliche Angaben – von sechs bis zehn Jahren. Da Fahrtenbücher Betriebsausgaben belegen und die Buchführung substanziieren, gilt eine klare Empfehlung. Welche Frist auf der sicheren Seite steht

Steuertipp
Da Fahrtenbücher Betriebsausgaben nachweisen, gilt eine eindeutige Empfehlung – die viele Betriebe nicht kennen. - © tom_nulens - stock.adobe.com

Viele Handwerksbetriebe bewahren ihr Fahrtenbuch nur sechs Jahre auf – und wiegen sich damit in falscher Sicherheit. Denn bei einer späteren Betriebsprüfung kann das Finanzamt Nachweise über Betriebsausgaben verlangen.

Zehnjährige Aufbewahrungsfrist empfehlenswert

Findet man für bestimmte steuerliche Unterlagen keine zufriedenstellende Antwort auf die Frage, wie lange diese für das Finanzamt aufbewahrt werden müssen, empfiehlt sich eine mindestens zehnjährige Aufbewahrung. So steht man steuerlich stets auf der sicheren Seite, sollte das Finanzamt Jahre später – aus welchen Gründen auch immer – eine Betriebsprüfung anmelden.

Steuertipp: Und nun zur Antwort auf die zentrale Frage: Da Fahrtenbücher dazu dienen, Betriebsausgaben nachzuweisen und die Buchführung zu substanziieren, müssen sie somit unseres Erachtens für zehn Jahre aufbewahrt werden. dhz